Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der vorherigen Zulassung.
Abnahme von Wesenstests Zulassung
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover Vahrenwalder Straße 7 30165 Hannover Telefon: +49 511616-23400 Telefax: +49 511616-23453 E-Mail: ea@region-hannover.de | |
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Calenberger Straße 2 30169 Hannover Telefon: +49 5111200 E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.deHomepage: https://www.ml.niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
- :3 Monate
§ 13 Absatz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)