Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Abwassergebühr Festsetzung
Ansprechpartner/in
Steuerabteilung | |
Amt für Wirtschaft und FinanzenBothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Telefon: +49 511 6153-2201 Telefax: +49 511 6153-4820 E-Mail: steuerabteilung@isernhagen.deHomepage: https://www.isernhagen.de/ |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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