Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Hinweis: Unter Umständen sind Werbeanlagen baugenehmigungspflichtig.
zuständig Region Hannover, Tel: 0511 / 616-0
Unter "Außenwerbung" fallen Werbeschilder, Plakate, etc. die im öffentlichen Verkehrsraum angebracht werden.