Erschließungsbestätigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Tiefbauabteilung
Bau- und PlanungsamtBothfelder Straße 33
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-4660
Telefax: +49 511 6153-4860
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Montag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
-
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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