Kindertagesbetreuung

zuklappenAnsprechpartner/in
Kindertagesbetreuung
Amt für Jugend, Bildung und SportAmt für Jugend, Bildung und Sport
Bothfelder Straße 23
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-4020
Telefax: +49 511 6153-4840
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Montag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
-
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
51.17 - Team Tagesbetreuung für Kinder VCard
Thurnithistr. 2
30519 Hannover
Telefon: 051161622799
Telefax: 0511616-1124546
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)

  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück