Kommunale Sportstätten

zuklappenAnsprechpartner/in
Schulen, Kultur und Sport
Amt für Jugend, Bildung und SportAmt für Jugend, Bildung und Sport
Bothfelder Straße 23
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-4010
Telefax: +49 511 6153-4840
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Montag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
-
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

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