Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis

zuklappenExterne Behörden
Region HannoverHildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 616-0
Telefax: 0511 616-22499
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.de

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Prostitution) VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161622951
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover VCard
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511616-23400
Telefax: +49 511616-23453
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Betriebskonzept
  • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.

zurück