Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

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Bürgerbüro
Ordnungs- und SozialamtRathaus
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-300
Telefax: +49 511 6153-4830
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Montag
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :6,00 EUR
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :6,00 EUR
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

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