SEPA Lastschriftverfahren

Ansprechpartner/in
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-0
Telefax: +49 511 6153-4800
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/
Montag - Donnerstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr 

Allgemeine Informationen

 

Zahlung mittels Bankeinzug

Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren

Sie können uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung für regelmäßig wiederkehrende Forderungen erteilen. Das hat für Sie und für uns Vorteile.

Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitz-abgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge und so weiter.

Die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren

  • Sie brauchen keine Einzelüberweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
  • Sie können die rechtzeitige Zahlung Ihrer Steuern nicht versäumen.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten durch eventuelle Mahnungen oder Säumniszuschläge.
  • Sie können das SEPA Lastschriftmandat jederzeit schriftlich ändern (z.B. wegen einer neuen Bankverbindung) oder kündigen.
  • Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

So können Sie teilnehmen

Senden Sie uns das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular zur

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats per Post oder per E-Mail an

Gemeindekasse@Isernhagen.de zu oder Sie nutzen unseren Online-Service und füllen das Formular online aus. 

Wichtiger Hinweis

Die SEPA Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, wenn die Abbuchung aus Ihrer Sicht zu Unrecht erfolgt ist.

Bitte denken Sie daran, dass zum Fälligkeitstermin eine ausreichende Deckung auf Ihrem Girokonto vorhanden ist.

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