Standplatzgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Abteilung Soziales
Ordnungs- und SozialamtBothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-2510
Telefax: +49 511 6153-4850
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Telefon: 0511 6153-2510 bis -2517 oder per Email.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Wann die Wochenmärkte in der Gemeinde Isernhagen stattfinden, ersehen Sie bitte im Veranstaltungskalender.
Veranstalter ist die :
Wochenmarkt Logo attraktive Wochenmärkte - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.


www.attraktive-wochenmaerkte-gmbh.de
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

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