Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Soweit die Gemeinde Isernhagen eigene Wochenmärkte betreibt sind die Satzung über die Benutzung der Wochenmärkte in der Gemeinde Isernhagen sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wochenmärkte der Gemeinde Isernhagen zu beachten. Diese finden Sie hier: