Veranstaltung: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Abteilung Soziales
Ordnungs- und SozialamtBothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: +49 511 6153-2510
Telefax: +49 511 6153-4850
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Telefon: 0511 6153-2510 bis -2517 oder per Email.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Anzeigefrist:1 Woche
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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