Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

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Abteilung öffentliche Sicherheit
Ordnungs- und SozialamtRathaus
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: 0511 6153-0
Telefax: +49 511 6153-4832
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/


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vorhanden


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barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
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Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

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Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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