Winterdienst

zuklappenAnsprechpartner/in
Baubetriebshof
Amt für Gebäudewirtschaft und LiegenschaftsunterhaltungBaubetriebshof
Am Moorgraben 7
30916 Isernhagen
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.i­sern­ha­gen.­de/


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Region Hannover - 86.07 - Team Straßenmeisterei Burgwedel VCard
Hannoversche Str. 48
30938 Burgwedel
Telefon: 051161628400
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Region Hannover - 86.08 - Team Straßenmeisterei Ronnenberg VCard
Empelder Straße 20
30952 Ronnenberg
Telefon: 051161628500
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Der Winter- bzw. der Streudienst wird durch den Betriebshof koordiniert.
Bitte bedenken Sie aber, dass der Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Eine angemessene Fahrweise während der "Eiszeit" ist zu Ihrem eigenen Schutz.


Streusandkisten
In der Gemeinde Isernhagen sind vom Betriebshof an zahlreichen Stellen Streusandkisten aufgestellt. Diese stehen für eine Selbsthilfe bereit, falls es vor einem Winterdiensteinsatz der Gemeinde (ab 3.30 Uhr) zu Problemen im Straßenverkehr kommt. Hierauf ist auch ihr Standort abgestimmt.
Der Streusand darf nur im Notfall nach den Erfahrungen des vergangenen Winters auch dafür genutzt werden, der Streuverpflichtung des Geh-/Radweges (entsprechend der Satzung) nachzukommen. Dies ersetzt aber nicht die erforderliche Streumittelbevorratung durch die Anlieger.
Streumittel können Sie im Baufachhandel beziehen. Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Es sind Sand oder andere abstumpfende Mittel zu streuen.
Bitte sorgen Sie für sich vor !

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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