Nachfolgende Verpflichtungen und Auflagen erkenne/n ich/wir an:
• Eine Verlängerung des Genehmigungszeitraumes der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich zu melden.
• Die Beschilderung und Absicherung der öffentlichen Verkehrsfläche gemäß den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) vorzunehmen. (https://rsa-online.com)
• Den öffentlichen Verkehrsraum wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Schäden an der Straße, die nachweislich durch die Arbeiten an der Baustelle entstanden sind, habe/n ich/wir der Stadt in vollem Umfang zu ersetzen bzw. auf eigene Kosten durch eine Fachfirma beheben zu lassen.
• Beim Beschädigen von Versorgungsleitungen die zuständigen Versorgungsbetriebe unverzüglich zu benachrichtigen.
• Verkehrszeichen und -einrichtungen nicht zu verdecken, verändern oder entfernen, wenn dies nicht genehmigt wurde. Schachtabdeckungen, Schieberkappen und andere Schalt- und Absperrvorrichtungen nicht zu versperren und jederzeit zugänglich zu halten.
• Die Verkehrsflächen nicht mehr und nicht länger in Anspruch zu nehmen, als es unumgänglich ist.
• Die Beschaffung, die verkehrsgerechte Aufstellung und die Überwachung der aus Anlass der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes angeordneten Verkehrszeichen obliegen mir/uns, soweit durch die Genehmigungsbehörde nichts anderes angeordnet wird.
• Außerhalb der zur Baumaßnahme genehmigten öffentlichen Verkehrsflächen im Fahrbahn- und Gehwegbereich keine Baumaterialien zu lagern und Baufahrzeuge abzustellen.
• Das Be- und Entladen der Baustellenfahrzeuge ohne Störung des Fuß- und Fahrverkehrs durchzuführen. Bei Unvermeidbarkeit der Störungen, rechtzeitig die Einrichtung einer Halteverbotszone zu beantragen.
• Bei Widerruf der Genehmigung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße keinen Ersatzanspruch an die Gemeinde Isernhagen zu stellen.
• Störungen im Bauablauf mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.