Antrag auf Erteilung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung (Baustelle) gemäß § 45 Abs. 6 StVO

Vorspann

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Bei unvollständigen Angaben sind Nachfragen erforderlich, die die Antragsbearbeitung verlängern.

Dieser Antrag ersetzt nicht das Einholen einer Aufgrabegenehmigung. Diese wird durch die Tiefbauabteilung der Gemeinde Isernhagen erteilt. 

Antragsteller

Antragsteller

Telefon*
FAX

Ich/Wir beantrage/n eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung folgender Maß-nahmen:

Arbeitsstelle

Arbeitsstelle

Die Arbeitsstelle liegt im Verkehrsbereich*
und verursacht eine*
(Länge x Breite – in Metern)
Dauer der Maßnahme
Grund der Maßnahme
Auftraggeber

Auftraggeber

Telefon
Kennzeichnung, Verkehrsregelung, Verkehrsführung

Kennzeichnung, Verkehrsregelung, Verkehrsführung

gemäß beigefügtem*
Name und Mobilfunknummer des verantwortlichen Bauleiters

Name und Mobilfunknummer des verantwortlichen Bauleiters

Mobil*
Auflagen und evtl. Besonderheiten zur Absicherung, Kennzeichnung und Beleuchtung der Baumaßnahme erhalten Sie mit der Genehmigung

Auflagen und evtl. Besonderheiten zur Absicherung, Kennzeichnung und Beleuchtung der Baumaßnahme erhalten Sie mit der Genehmigung

Nachfolgende Verpflichtungen und Auflagen erkenne/n ich/wir an:

• Eine Verlängerung des Genehmigungszeitraumes der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich zu melden.

• Die Beschilderung und Absicherung der öffentlichen Verkehrsfläche gemäß den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) vorzunehmen. (https://rsa-online.com)

• Den öffentlichen Verkehrsraum wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Schäden an der Straße, die nachweislich durch die Arbeiten an der Baustelle entstanden sind, habe/n ich/wir der Stadt in vollem Umfang zu ersetzen bzw. auf eigene Kosten durch eine Fachfirma beheben zu lassen.

• Beim Beschädigen von Versorgungsleitungen die zuständigen Versorgungsbetriebe unverzüglich zu benachrichtigen.

• Verkehrszeichen und -einrichtungen nicht zu verdecken, verändern oder entfernen, wenn dies nicht genehmigt wurde. Schachtabdeckungen, Schieberkappen und andere Schalt- und Absperrvorrichtungen nicht zu versperren und jederzeit zugänglich zu halten.

• Die Verkehrsflächen nicht mehr und nicht länger in Anspruch zu nehmen, als es unumgänglich ist.

• Die Beschaffung, die verkehrsgerechte Aufstellung und die Überwachung der aus Anlass der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes angeordneten Verkehrszeichen obliegen mir/uns, soweit durch die Genehmigungsbehörde nichts anderes angeordnet wird.

• Außerhalb der zur Baumaßnahme genehmigten öffentlichen Verkehrsflächen im Fahrbahn- und Gehwegbereich keine Baumaterialien zu lagern und Baufahrzeuge abzustellen.

• Das Be- und Entladen der Baustellenfahrzeuge ohne Störung des Fuß- und Fahrverkehrs durchzuführen. Bei Unvermeidbarkeit der Störungen, rechtzeitig die Einrichtung einer Halteverbotszone zu beantragen.

• Bei Widerruf der Genehmigung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße keinen Ersatzanspruch an die Gemeinde Isernhagen zu stellen.

• Störungen im Bauablauf mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Ich stimme zu*
Hinweis

Hinweis

Jede ungenehmigte Baumaßnahme / Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes oder eine Nichtbefolgung der Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit gem. StVO geahndet werden.

Ich stimme zu*
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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