Antrag auf Förderung von Baumaßnahmen und Sonderinvestitionen der Sportvereine

Vorspann

Liebe Sportvereine!

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Baumaßnahmen und Sonderinvestitionen der Sportvereine können Sie über das nachstehende Formular einen Antrag auf Gewährung eines zinsfreien Darlehens stellen.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung insbesondere folgende Bedingungen:

  • antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Isernhagener Sportvereine (Sport AG) sind. Jeder Sportverein kann pro Jahr maximal zwei Förderanträge stellen.
  • Antragsfrist für Anträge des laufenden Jahres ist jeweils der 30. September.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag.

Angaben zum Antrag

Angaben zum Antrag

Art der beantragten Fördermaßnahme*
Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens ist als Anlage beizufügen.
Es wurden Zuwendungen von Dritten beantragt bzw. gewährt oder sollen noch beantragt werden.*Nachweise sind als Anlage beizufügen.
Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn*Mit der Maßnahme soll bereits vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Angaben zum antragstellenden Verein

Angaben zum antragstellenden Verein

Ansprechperson
Telefon*
Bankverbindung für das Darlehen
BIC (Business Identifier Code)
Erklärungen

Erklärungen

Anlagen

Anlagen

Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens.
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan (Einnahmen und Ausgaben, Eigenmittel und Fremdmittel).
  • ein Nachweis über die Zustimmung der Sport AG zur Antragstellung.
  • ggf. Nachweise über gestellte Zuwendungsanträge bei oder über bereits ergangene Zuwendungsbescheide von Dritten.
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Vielen Dank für Ihre Antragstellung!

Antragsfrist für Anträge des laufenden Jahres ist jeweils der 30. September.

Die Gemeindeverwaltung erarbeitet jeweils nach dem Ende der Antragsfrist am 30. September unter allen begründeten Anträgen eine Verteilung der Mittel und legt diese dem Gemeinderat zum Beschluss im vierten Quartal des laufenden Jahres vor.

Zu den bewilligten Anträgen erarbeitet die Gemeindeverwaltung Darlehensverträge, die mit dem Verein geschlossen werden. Die Auszahlung des Darlehens soll unmittelbar danach erfolgen.

*) Pflichtfelder