Der Antrag auf Sondernutzung ist fristgerecht zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Hinweise:
1. Sondernutzungen sollten nur in Anspruch genommen werden, wenn keine Lagerungsmöglichkeit auf dem Privatgrundstück besteht.
2. Zur Sondernutzung zählen alle Gegenstände die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden.
*) Pflichtfelder
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