Vereine / Institution, die in der Gemeinde Isernhagen ihren Sitz haben, können einen Antrag auf Zuschuss des zuständigen Ortsrates einreichen. Über die Verteilung der Zuschüsse bestimmt der jeweilige Ortsrat. Ortschafts übergreifende Vereine oder Institutionen können auch bei unterschiedlichen Ortsräten einen Antrag einreichen.
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