Als Eigentümer/in eines Grundstückes, in der Gemeinde Isernhagen, sind Sie berechtigt Einsicht in die Hausakte zu nehmen. In der Hausakte befinden sich die der Gemeinde Isernhagen vorliegenden Unterlagen bzgl. der baulichen Anlagen auf Ihrem Grundstück wie bspw. Baugenehmigungen, Grundrisszeichnungen, Baubeschreibungen, Entwässerungsgenehmigungen etc..
Einsicht in Unterlagen bzgl. der Statik erhalten Sie bei der Region Hannover (Tel.: 0511 616 – 2 22 00 / E-Mail: servicebuerobauen@region-hannover.de), als zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, wird ein aktueller Eigentumsnachweis benötigt. Als Eigentumsnachweis gilt unter anderem ein aktueller Abgabenbescheid (Abfall, Straßenreinigung), ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) oder den Kaufvertrag nebst Auflassungsvormerkung des Grundstückes (soweit das Grundstück erst kürzlich erworben wurde).
Sofern Sie durch den/die Grundstückseigentümer/in bevollmächtigt wurden, ist dies zusätzlich durch eine entsprechende Vollmacht, sowie der Vorlage der entsprechenden Personalausweise nachzuweisen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Eine Akteneinsicht ist Gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung.
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